Allgemeine Geschäftsbedingungen

Quedlinga Marketing, Inh. Michael Engelhardt, Auf den Steinen 2, 06485 Quedlinburg, Tel.: 03946 / 8195558

Gliederung der AGB: Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abschnitt I gilt für alle Kunden. Die B2B- und B2C-Sonderbestimmungen befinden sich in der rechten Spalte.

Stand der AGB: August 2026

Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen (Gültig für B2B & B2C)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Werbe- und Druckunternehmens Quedlinga Marketing, Inhaber: Michael Engelhardt, Auf den Steinen 2, 06485 Quedlinburg (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), gegenüber seinen Kunden.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet – freibleibend und unverbindlich.

(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Beginn der Auftragsausführung bzw. Absendung der Ware zustande.

§ 3 Druckdaten, Mitwirkungspflichten und Rechte Dritter

(1) Datenübermittlung: Der Kunde ist verpflichtet, Druckdaten in den vorgegebenen Dateiformaten, Auflösungen (mindestens 300 dpi bei Bilddaten), Farbräumen (CMYK) und Abmessungen inkl. Beschnittzugabe bereitzustellen.

(2) Prüfpflicht: Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die übermittelten Daten auf inhaltliche, orthografische, typografische oder grafische Fehler zu prüfen. Eine Prüfung beschränkt sich – sofern vertraglich vereinbart – auf die rein technische Druckfähigkeit (Datencheck).

(3) Rechte Dritter & Freistellung: Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er das Recht zur Vervielfältigung, Umgestaltung und Verbreitung aller übergebenen Vorlagen, Schriften, Bilder und Texte besitzt. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen Urheber-, Marken- oder Schutzrechtsverletzungen auf erstes Anfordern vollumfänglich frei.

§ 4 Druckfreigabe (Imprimatur) und Korrekturabzüge

(1) Übersendet der Auftragnehmer dem Kunden Korrekturabzüge oder digitale Prüfdateien (PDF-Proofs), ist der Kunde verpflichtet, diese sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Satz, Layout, Text und Farbraum) zu überprüfen.

(2) Der Kunde hat die Druckfreigabe in Textform zu erteilen. Mit Erteilung der Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger vom Kunden übersehener Fehler auf den Kunden über.

§ 5 Material-, Farb- und Fertigungstoleranzen

(1) Toleranzen: Geringfügige, handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Material, Qualität, Tonalität, Farbton, Gewicht oder Zuschnitt (Beschnitt-, Schnitt- und Falztoleranzen von bis zu 3 mm bei Bogen- und Digitaldruck sowie bis zu 5 mm bzw. 1,0 % bei Großformaten und weiterverarbeiteten Produkten) stellen keinen Mangel dar.

(2) Farbdarstellung: Bildschirmdarstellungen (RGB) oder Ausdrucke auf Office-Druckern stimmen technisch bedingt nicht verbindlich mit dem Endergebnis im industriellen Druck (CMYK, Pantone, HKS) überein.

§ 6 Mehr- und Minderlieferungen

(1) Bei allen Druck- und Werbemittelerzeugnissen sind branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Auflage im folgenden Umfang zulässig:

  • bis zu 5 % bei Standard-Druckaufträgen;
  • bis zu 10 % bei Spezialanfertigungen, Kleinauflagen (unter 1.000 Stück) oder Veredelungen (Prägung, Stanzung, UV-Lack).

(2) Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

§ 7 Zwischenerzeugnisse und Werkzeuge

(1) Die zur Auftragsausführung eingesetzten Zwischenerzeugnisse, Druckdaten, Lithografien, Druckplatten, Siebe, Stanzformen und Werkzeuge bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht herausgegeben.

(2) Die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien (z. B. InDesign- oder Illustrator-Dateien) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.

§ 8 Datenarchivierung

Vom Kunden übermittelte Rohdaten sowie Satzdaten werden für die Dauer der Auftragsabwicklung gespeichert. Eine Pflicht zur dauerhaften Aufbewahrung über die Auftragsabwicklung hinaus besteht nicht.

§ 9 Allgemeine Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 10 Anwendbares Recht & Salvatorische Klausel

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Abschnitt II: Bestimmungen für Geschäftskunden (B2B)

§ 11 Preise und Zahlungsbedingungen (B2B)

(1) Alle Preise gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) verstehen sich als Nettopreise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Versandkosten.

(2) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für kaufmännische Rechtsgeschäfte (§ 288 Abs. 2 BGB).

§ 12 Lieferung & Gefahrübergang (B2B)

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über (§ 447 BGB).

(2) Angaben zu Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, ein Termin wurde ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart.

§ 13 Rügepflicht & Gewährleistung (B2B)

(1) Rügepflicht (§ 377 HGB): Der Unternehmer hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Eingang der Ware in Textform anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

(2) Verjährung: Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

§ 14 Eigentumsvorbehalt (B2B)

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt und tritt bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen an den Auftragnehmer ab.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand (B2B)

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in Quedlinburg.

(2) Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Quedlinburg.

Abschnitt III: Bestimmungen für Privatkunden (B2C)

§ 16 Preise und Versandkosten (B2C)

(1) Sämtliche Preisangaben gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Anfallende Versandkosten werden dem Verbraucher vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen.

§ 17 Gefahrübergang (B2C)

Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Empfänger über (§ 446 BGB).

§ 18 Gesetzliches Widerrufsrecht & Ausschluss (B2C)

(1) Gesetzliches Widerrufsrecht: Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

(2) Gesetzlicher Ausschluss gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Ausschlussgrund im Druckgewerbe: Dies betrifft sämtliche im Druckhaus Quedlinburg gefertigten individuellen Druckerzeugnisse, Beschriftungen und Werbemittel, die nach Kundenspezifikation (Druckdaten, Layouts) hergestellt werden.

§ 19 Gesetzliche Gewährleistung (B2C)

Für Verbraucher gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.

§ 20 Verbraucherstreitbeilegung (VSBG) & OS-Plattform

(1) Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) OS-Plattform: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.